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Laut
BGV A1 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass zur
Ersten
Hilfe
die erforderlichen Einrichtungen sowie das erforderliche
Personal
zur Verfügung stehen sowie nach einem Unfall
unverzüglich Erste
Hilfe geleistet wird.
Wir beraten Sie nicht
nur bezüglich der notwendigen Einrichtungen,
sondern organisieren auch
die Schulungen Ihrer Ersthelfer.
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