Atemschutzträger Gruppe 3 nach G 26.3
Wann erforderlich / Rechtsstatus
Erforderlich, immer dann, wenn (schwerer) Atemschutz der Gruppe 3 (raumluftunabhängige Atemschutzgeräte) getragen werden muss (z.B. bei Tankreinigung, Feuerwehreinsatz etc.)
Eignungsuntersuchung bei Freiwilligen Feuerwehren nach Feuerwehrverordnung
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit, Arbeitsplatzbedingungen
Körperliche Untersuchung
inklusive Otoskopie
Laboruntersuchungen:
Blut (Blutbild, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker), Urinstatus
Apparative Untersuchung:
- Ruhespirographische Untersuchung (nach Leitfaden Lungenfunktionsprüfung), Sehtest, Hörtest, Ruhe EKG, Ergometrie
- Ggfs. Röntgen des Brustkorbs
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten,
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen,
- Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gibt,
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten