Einstellungs- / Eignungsuntersuchung
Wann erforderlich / Rechtsstatus
Können frei vereinbart werden, z.B. mit Bewerbern vor Aufnahme der Tätigkeit, aber auch bei Mitarbeitern in der Qualitätskontrolle z.B. Sehtests
Freie Vereinbarung zum Arbeitsvertrag
Was wird untersucht
Umfang wird zuvor mit Auftraggeber abgesprochen
Einschränkungen durch Rechtsprechung
(z.B. kein Drogentest, kein Schwangerschaftstest, etc.)
Untersuchungsintervalle
Können frei vereinbart werden