Atemschutzträger Gruppe 1 nach G 26.1
Wann erforderlich / Rechtsstatus
Erforderlich immer dann, wenn ein einfacher Atemschutz getragen werden muss, z.B. bei Lackierarbeiten, Reinigungsarbeiten, Abfüllarbeiten etc.
Angebotsvorsorge
Teil 4 ArbMedVV
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit, Arbeitsplatzbedingungen
Kurze körperliche Untersuchung
Laboruntersuchungen:
ggfs. Blut (Blutbild, Kreatinin, Leberwerte), Urinstatus
Apparative Untersuchung:
ggfs. Ruhespirographische Untersuchung (nach Leitfaden Lungenfunktionsprüfung)
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen
- Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gibt
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten