Mit APUS sicher unterwegs
Verkehrsmedizin
Die Verkehrsmedizin spielt eine wichtige Rolle für alle Verkehrsteilnehmer. Wir sorgen durch ein breites Angebot von verkehrsmedizinischen Eignungsuntersuchungen für Sicherheit beim Fahren und damit auch bei den Fahrgästen und übrigen Verkehrsteilnehmern.
Wir führen alle erforderlichen Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch: LKW-Führerschein, Omnibus-Führerschein und Taxi-Führerschein. Zudem bieten wir Tauglichkeitsuntersuchungen für den Bootsführerschein.
Die Terminvergabe im Bereich Verkehrsmedizin erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.
Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung
Führerschein-Klasse | Anforderung und Geltungsdauer |
---|---|
TA, A1, B, BE, M, L und T | Eignungsuntersuchung und Sehtest, unbefristet |
C1, C1E | Eignungsuntersuchung, bis 50 Jahre unbefristet, dann Verlängerung alle 5 Jahre |
C, CE | Eignungsuntersuchung, jeweils 5 Jahre, dann Folgeuntersuchung |
D, D1 DE, D1E | Eignungsuntersuchung, jeweils 5 Jahre, dann Folgeuntersuchung, über 50. Lebensjahr zusätzlich Reaktionstest |
Fahrgastbeförderung FzF | Eignungsuntersuchung, jeweils 5 Jahre, dann Folgeuntersuchung, über 60. Lebensjahr zusätzlich Reaktionstest |
Leistungen
LKW-Führerschein
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (5.FeV §11 Abs.1):
- Allgemeine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
- Untersuchung des Sehvermögens
Bus-Führerschein
Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (5.FeV §11 Abs.1):
- Allgemeine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
- Untersuchung des Sehvermögens
Zusätzlich bei Erstuntersuchung und ab dem 50. Lebensjahr die psychometrische Untersuchung zur Feststellung von:
- Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung
- Orientierungsleistung
Taxi-Führerschein
Bewerber für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis haben aus eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung die folgenden Untersuchungen nachzuweisen (Quelle: FeV):
- Allgemeine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
- Untersuchung des Sehvermögens
Zusätzlich bei Erstuntersuchung und ab dem 60. Lebensjahr die psychometrische Untersuchung zur Feststellung von:
- Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung
- Orientierungsleistung
Tauglichkeitsuntersuchung Bootsführerschein
- Allgemeine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
- Untersuchung des Sehvermögens
- Untersuchung des Hörvermögens
Anfrage: Angebot zu Verkehrsmedizin
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