Ausbildung Brandschutzhelfer
Sie wollen Ihr Unternehmen vor Bränden schützen? Neben dem Funktionieren der Feuerlöscheinrichtungen ist es auch von größter Bedeutung, dass Ihre Mitarbeiter wissen wie z.B. ein Feuerlöscher effektiv und richtig eingesetzt wird.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Ernstfall die Feuerlöscher nicht oder falsch benutzt werden. Die Anforderung der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A 2.2 verpflichtet daher seit 2014 die Unternehmen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Leistungen
- Voraussetzung Brandschutzhelferausbildung
- Eine geeignete Freifläche für die Feuerlöschübungen von mind. 6 m x 8 m wird zur Verfügung gestellt
- Bereitstellung eines geeigneten Schulungsraumes - Inhalte Brandschutzhelferausbildung mit Handhabung Feuerlöschgeräte
- Unterweisung in Grundlagen des Feuerlöschwesens, Arten von Feuerlöschern, verschiedene Löschmittel, Praxistipps
- Schulung von Mitarbeitern im Umgang und in der Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Praktische Löschübungen – Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, mit einem Übungsgerät (Feuerlöscher) einen Brand an einer Simulationsanlage realistisch zu löschen, einschl. Wiederholungsübungen
- Dauer: ca. 4 Stunden - Organisation der Schulung
- Einladung und Verpflegung bei der Ausbildung übernimmt der Auftraggeber
- Ausstellung und Ausgabe der Zertifikate direkt nach der Ausbildung vor Ort
- Terminabstimmung nach Auftragserteilung innerhalb von 4 – 6 Wochen möglich
- Umsetzung aufgrund der Witterung nur bis Ende September eines jeden Jahres - Gruppengröße
- Maximal 12 Personen - Kosten
- Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot
- Kosten
195,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Teilnehmer - Termine
für die Ausbildungen finden Sie auf unserer Terminübersicht.
Häufige Fragen
Die erforderliche Anzahl der Brandschutzhelfer ist abhängig von
- Unternehmensgröße
- Betriebsorganisation (Schichtbetrieb etc.)
- Brandrisiko
- Nutzungsarzt wie z. B. Altenpflegeinrichtung, Lager, Produktion etc.
Gem. ASR A 2.2 sind mind. 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Natürlich beraten wir Sie gerne aufgrund Ihrer betrieblichen Situation, um die genaue Anzahl für Sie zu ermitteln. Die Ermittlung und nötige Anzahl von Brandschutzhelfern ist vom Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
Die Ausbildung durch unsere erfahrenen Ausbilder (Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zusatzausbildung, Berufsfeuerwehrleute …) gewährleistet, dass Ihre Mitarbeiter in Theorie und Praxis mit dem Thema vertraut gemacht werden und sich im Brandfall richtig verhalten können. Wir vermitteln unsere Ausbildung auf Basis der in der DGUV-Info 205-023 festgelegten Inhalte.
So werden im theoretischen Teil u. a. die Themen mit den Teilnehmern erarbeitet und anhand betrieblicher Beispiele veranschaulicht
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktions- und Wirkweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- richtiges Verhalten im Brandfall
Im praktischen Teil wird
- Umgang mit Feuerlöschern
- die Herangehensweise an Brände
- mit Übungsfeuerlöschern und einem Brandsimulator geübt
und so die Scheu vor dem Einsatz der Feuerlöscher im Brandfall genommen.
Die Dauer der Ausbildung beträgt 4 Stunden. Sie können Ihre Mitarbeiter zu freien Ausbildungsgängen bei uns im Zentrum anmelden. Die Kosten und offenen Termine senden wir Ihnen gerne zu.
Natürlich können wir auch einen individuellen Termin bei Ihnen in der Betriebsstätte vereinbaren. Bei einer betriebsbezogenen Ausbildung beziehen wir die betriebsspezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens in die Ausbildung mit ein.
Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.
Eine bestimmte Vorausbildung ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch ausschließlich Beschäftigte ohne körperliche Einschränkungen (Heben-Tragen-Laufen) als Brandschutzhelfer auszubilden.
Die Brandschutzhelfer erhalten ein Ausbildungszertifikat.
Die Ausbildung ist nach angemessener Zeit aufzufrischen, spätestens jedoch nach 5 Jahren.