Arbeiten mit Absturzgefahr nach G 41
Wann erforderlich / Rechtsstatus
Immer dann erforderlich, wenn Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr verrichtet werden (Arbeiten an Freileitungen, Antennenanlagen, Masten, Türmen etc.).
Geregelt durch die Unfallverhütungsvorschriften Montagearbeiten im Stahlskelettbau, Gerüstbau, Dach und Fassadenarbeiten
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Herz-/Kreislauf-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen, psychiatrischen und neurologischen Erkrankungen, Arbeitsplatz, -aufgabe und -zeit
Körperliche Untersuchung
inkl. Gleichgewichtsprüfung und Otoskopie
Laboruntersuchungen:
Blut (Blutbild, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker), Urinstatus
Apparative Untersuchung:
Sehtest, Gesichtsfeldprüfung (Perimetrie, bei jeder zweiten Untersuchung), Hörtest, Ruhe-EKG, Belastungs-EKG (Ergometrie, ab dem 40, Lebensjahr)
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Bei Personen bis zum 25. Lebensjahr nach 36 Monaten
- Bei Personen über 25. bis 49. Lebensjahr nach 24 bis 36 Monaten
- Bei Personen ab 50. Lebensjahr nach 12 bis 18 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen,
nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die weitere Ausübung der Tätigkeit gibt
- Bei Beschäftigten, die Gefährdung aus gesundheitlichen Gründen bei weiterer Ausübung ihrer Tätigkeit mit Absturzgefahr vermuten
- Wenn Hinweise auftreten, die aus anderen Gründen Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit geben