Arbeiten mit Infektionsgefährdung nach G 42
Wann erforderlich / Rechtsstatus
Immer dann erforderlich, wenn Arbeiten mit Infektionsgefahr ausgeführt werden (z.B. bei Abfallbeseitigung, Pflegetätigkeit, Laborarbeiten, Krankenbetreuung, etc.)
Die genaue Beurteilung erfolgt über die Beratung durch den Betriebsarzt.
Pflichtvorsorge
Teil 2 ArbMedVV
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Impfanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Infektions- und Immunerkrankungen
Körperliche Untersuchung
Laboruntersuchungen:
Blut (Blutbild, CRP, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker, Cholesterin und je nach Arbeitsfeld Titerbestimmungen und ggfs. HIV Test), Urinstatus
Impfberatung
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Erste NU vor Ablauf von 12 Monaten
- Nach Impfung je nach Impfschutzdauer, bei lebenslanger Immunität kann die NU entfallen
- Weitere NU vor Ablauf von 36 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen,
- Nach Infektion / längerer Erkrankung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Fortsetzung der Tätigkeit geben
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten
- Nach Verletzungen mit Möglichkeit des Eindringens von Infektionserregern