Atemschutzträger Gruppe 3 nach G 26.3
Wann erforderlich / Rechtsstatus
Erforderlich immer dann, wenn (schwerer) Atemschutz der Gruppe 3 (raumluftunabhängige Atem-schutzgeräte) getragen werden muss (z.B. bei Tankreinigung, Feuerwehreinsatz etc.)
Pflichtvorsorge
Teil 4 ArbMedVV
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit, Arbeitsplatzbedingungen
Körperliche Untersuchung
inklusive Otoskopie
Laboruntersuchungen:
Blut (Blutbild, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker), Urinstatus
Apparative Untersuchung:
- Ruhespirographische Untersuchung (nach Leitfaden Lungenfunktionsprüfung), Sehtest, Hörtest, Ruhe-EKG, Ergometrie
- Ggfs. Röntgen des Brustkorbs
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Bei Personen bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten,
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten,
- Bei Personen über 50 Jahre und Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen
- Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung gibt
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten