Hauterkrankungen nach G 24
Wann erforderlich / Rechtsstatus
Wenn Feuchtarbeiten ausgeführt werden, hierzu zählen auch Arbeiten mit feuchtigkeitsabweisenden Handschuhen die länger als 2 Stunden andauernd (ggfs. Reinigungs- und Küchenpersonal) ausgeübt werden.
Pflichtvorsorge
- Bei Feuchtarbeiten länger als 4 Std. je Tag
Teil 1 ArbMedVV
Angebotsvorsorge
- Bei Feuchtarbeiten über 2 Std. bis 4 Std. je Tag
Was wird untersucht
Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung von Ekzemen, Allergien etc.
Körperliche Untersuchung der exponierten Hautareale
Beratung zum Hautschutz
Untersuchungsintervalle
Erstuntersuchung:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
Nachuntersuchungen:
- Erste NU innerhalb von 24 Monaten
- Weitere NU jeweils innerhalb von 36 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen
- Bei Auftreten von arbeitsplatzbezogenen Veränderungen und/oder Beschwerden am Hautorgan
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten