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Tel. +49 6106 26985-0 Angebot Termin

Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen nach G 35

Wann erforderlich / Rechtsstatus

Beratung:
Vor jedem Arbeitsaufenthalt im Ausland

Untersuchung:
Bei Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr und bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z.B. besonders schlechter medizinischer Versorgung oder hoher Infektionsgefahr, ständig wechselnder Einsatzort)

Rückkehruntersuchung:
Spätestens 8 Wochen nach Beendigung eines Auslandsaufenthaltes dessen Dauer 1 Jahr überschreitet

Pflichtvorsorge

Teil 4 ArbmedVV

Was wird untersucht

Feststellung der Vorgeschichte
Allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Impfanamnese, Beschwerden unter besonderer Beachtung früherer Aufenthalte im Ausland, Infektionserkrankungen und Immunerkrankungen

Körperliche Untersuchung

Laboruntersuchungen:
Blut (Blutbild, CRP, Kreatinin, Leberwerte, Blutzucker, Cholesterin und je nach Arbeitsfeld Titerbestimmungen, HIV Test), Urinstatus

Apparative Untersuchung:
Ruhe EKG

Impfberatung

Untersuchungsintervalle

Beratung:
- Vor jedem Arbeitsaufenthalt im Ausland

Erstuntersuchung:
- Bei Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr vor der ersten Ausreise
- Bei besonderen Bedingungen je nach Einsatzort und Einsatzart (z. B. besonders schlechter medizinischer Versorgung oder hoher Infektionsgefahr, ständig wechselnder Einsatzort) vor der ersten Ausreise
- Vor erneutem Arbeitsaufenthalt im Ausland, wenn letzte Rückkehruntersuchung länger als ein Jahr zurück liegt

Nachuntersuchungen:
- Nach 24-36 Monaten und nach Beendigung der Tätigkeit

Vorzeitige Nachuntersuchungen:
- Nach ärztlichem Ermessen (z.B. neu eingetretene Schwangerschaft)
- Nach mehrwöchiger Erkrankung / Beeinträchtigung, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken geben
- Bei Wechsel in ein Land mit erheblich verschiedener klimatischer oder gesundheitlicher Belastung
- Bei Beschäftigten, die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermuten

Ihr Partner für sicheres und gesundes Arbeiten

APUS Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Prävention und Sicherheit mbH

Anfahrt APUS GmbH

Senefelder Str. 1 T2 (Gewerbepark Nieder-Roden)

Mit dem Auto:
Mit dem Auto erreichen Sie uns aus den Richtungen Köln und Würzburg über die A3. Verlassen Sie die A3 an der Ausfahrt „Fulda, Hanau, Dieburg, Rodgau“ und halten Sie sich an der Gabelung Rechts um über die B45 nach Nieder-Roden zu gelangen.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Mit der S-Bahn:
Linie S1 bis zur Haltestelle Rodgau/Nieder-Roden – 1200 m Fußweg bis zur Praxis

Mit dem Bus:
Linie OF-40 von der Bahnhaltestelle Rodgau/Nieder-Roden bis zur Haltestelle Senefelder Straße – 50 m Fußweg bis zur Praxis

Anfahrt APUS GmbH

Niederlassung Frankfurt
Friedensstraße 9, 60311 Frankfurt a. M.

Mit dem Auto:
Mit dem Auto erreichen Sie uns aus Richtung Stuttgart über die A5, aus den Richtungen Köln und Würzburg über die A3 und aus Richtung Kassel über die A7. Fahren Sie den Willi-Brandt-Platz über die Neue Mainzer Straße an und biegen Sie direkt in die Friedenstraße ab.
Parkmöglichkeiten sind in den nahegelegenen Parkhäusern am Goetheplatz (Goetheplatz 2a) und Kaiserplatz (Bethmannstraße 50) gegeben.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Mit der S-Bahn:
Linie S1-S6, S8 & S9 bis zur Haltestelle Hauptwache – 500m zu Fuß bis zur Praxis

Mit der U-Bahn:
Linie U1-U5 & U8 bis zur Haltestelle Willy-Brandt-Platz – 240m zu Fuß bis zur Praxis

Mit der Straßenbahn:
Linie 11 & 12 bis zur Haltestelle Willi-Brandt-Platz – 240m Fußweg bis zur Praxis

Medizinisch Technisches Zentrum
Senefelder Straße 1 / Gebäude T2
63110 Rodgau/Nieder-Roden
Anfahrtsbeschreibung anzeigen

Zweigstelle Frankfurt
Friedensstr. 9 (nähe Willy-Brandt-Platz)
60311 Frankfurt/Main
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Kontakt und Öffnungszeiten:
Tel. +49 6106 26985-0
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung